Die Kosten für eine Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und für Stillberatungen nach
dem regulären Wochenbett (8 Wochen) werden durch die gesetzliche Krankenkasse getragen.
Frauen, die nicht gestillt oder frühzeitig abgestillt haben, können sich bis zum Ende des 9. Lebensmonats
ihres Kindes bei Ernährungsproblemen durch eine Hebamme beraten lassen. Die Kosten werden von der gesetzlichen
Krankenkasse getragen.
Bei privaten Krankenkassen kann das durchaus anders sein. Sie sollten sich deshalb vorab informieren, ob und welche Hebammenbetreuung
von ihrer Privaten Krankenkasse in der Schwangerschaft, Wochenbettzeit und Stillberatung getragen wird
und sich das schriftlich bestätigen lassen.
Darauf aufbauend schließen wir im Fall der Privatversicherung einen Behandlungsvertrag ab, indem meine
konkrete Hebammenleistung, die daraus entstehenden Kosten und die Zahlungsmodalitäten festgelegt werden.